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AGB

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
 
§ 1 Geltung, Gerichtsstand, anwendbares Recht

 (1)
 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Verträge und sonstigen Leistungen, die wir in Deutschland abschließen. Bedingungen des Bestellers verpflichten in keinem Fall, auch wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang ausdrücklich widersprechen.

 (2)
 Andere Vereinbarungen, Änderungen, Garantien und sonstige Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. 

 (3)
 Erfüllungsort für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenen Verpflichtungen, inkl. der Zahlungspflicht, ist D-77694 Kehl. 

 (4)
 Gerichtsstand für Kaufleute ist D-77694 Kehl. Wir können den Besteller auch an seinem Gerichtsstand verklagen.

 (5)
 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Einschluss der Vorschriften des Übereinkommens der UN über den internationalen Warenkauf (CISG) in ihrer aktuellen Fassung.
 
§ 2 Preise / Angebote / Leistungsumfang
 
 (1)
 Unsere Preise verstehen sich ExW, aber einschließlich Verpackung und zzgl. der gesetzlichen MwSt.. 
 
 (2)
 Für Rechnungen unter 50,00 € (Euro) wird eine Mindest-Rechnungswert-Pauschale von 7,00 € (Euro) berechnet.
 
 (3)
 Unsere Angebote sind freibleibend. In den Internetseiten angegebene Preise und Konditionen können sich aufgrund von Preiserhöhungen oder Erfassungsfehler ändern. 
 
 (4)
 Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ist ausschließlich die Auftragsbestätigung maßgebend. Der Auftrag kann vom Besteller bis spätestens 24 Studen nach Erhalt der Auftragsbestätigung storniert werden.
 
 (5)
 Abweichungen des Liefergegenstandes von Angeboten, Mustern, Probe- und Vorlieferungen sind nach Maßgabe der jeweils gültigen DIN-/EN-Normen oder anderer einschlägiger technischer Normen zulässig.

(6)
 ACTIF kann auch nach der Auftragsbestätigung den Preis abändern, wenn Gestehungspreis-verändernde Umstände unvorhersehbar eintreten, die außerhalb unserens Willens liegen. Insbesondere bei Rohstoffpreiserhöhungen, Änderungen in den Zoll-und Einfuhrbestimmungen, Erhöhungen der Transportpreise, oder Aufwendungen zur Zertifizierungen gemäß geänderter nationaler Normen. Derartige Umstände teilen wir dem Besteller unverzüglich mit. Der Besteller kann die Vorlage der Nachweise verlangen.
 
 (7)
 Teillieferungen sind zulässig. Die Ware wird verpackt geliefert. Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen nehmen wir die von uns gelieferte Verpackung zurück, wenn sie uns vom Besteller in angemessener Frist frachtfrei zurückgegeben werden.
 
 (8)
 Der Besteller ist verpflichtet, die Ware unbeschadet seiner Rechte bezüglich Haftung und Gewährleitung entgegenzunehmen.
 
§ 3 Zahlungsbedingung / Fälligkeit / Verzug
 
 (1)
 Sofern nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb 14 Tagen mit 3 % Skonto fällig, innerhalb 28 Tagen netto Kasse, jeweils ab Rechnungsdatum. Ab dem 29.Tag tritt Verzug gemäß §286 BGB ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. 
 
 (2)
 Der Rechnungsbetrag muss spätestens am Fälligkeitstermin uns zur Verfügung stehen. Wechsel oder Scheck werden nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach vorbehaltloser Gutschrift als Zahlung. Alle Spesen gehen zu Lasten des Bestellers.
 
 (3)
 Das Skonto bezieht sich nur auf den Warenwert ausschließlich Fracht und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Bestellers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. 
 
 (4)
 Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen aufrechnen.
 
 (5)
 Bei schuldhaftem Überschreiten des Zahlungszieles, spätestens ab Verzug, sind wir berechtigt, Zinsen von 8 % über dem Basiszinssatz gemäß §288 Abs.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Bei Zahlungsverzug sind wir zudem berechtigt, die Ware nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zurück zu verlangen sowie die Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung gelieferter Ware zu untersagen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag.
 
 (6)
 Wird erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird, stehen uns die Rechte aus § 321 BGB (Unsicherheitseinrede) zu. Wir sind dann auch berechtigt, alle unverjährten Forderungen fällig zu stellen. 
 
§ 4 Lieferfristen
 
 (1)
  Lieferzeitangaben erfolgen nach bestem Ermessen, aber ohne Verbindlichkeit.
 
 (2)
  Die Lieferfrist beginnt 24 Stunden nach Auftragsbestätigung und verlängert sich in angemessenem Umfang bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Vorlieferanten eintreten. Derartige Umstände teilen wir dem Besteller unverzüglich mit. Diese Regelungen gelten entsprechend für Liefertermine. Wird die Durchführung des Vertrages für eine der Parteien unzumutbar, so kann sie insoweit vom Vertrag zurücktreten.
 
 (3)
 Bei einer Bestellung auf Abruf, muss der Besteller die Ware innerhalb von 12 Monaten vom Zeitpunkt der Bestellung gerechnet abrufen. Mangels anderer Vereinbarung gelten auch für Abrufbestellungen zwischenzeitliche Listenpreiserhöhungen.
 
 (4)
 Die Gefahr geht auf den Besteller mit der Abnahme oder mit dem Tag der grundlosen Verweigerung der Abnahme über. Ist eine Lieferung an Dritte vereinbart, so geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Transporteur über. Nehmen wir Ware zurück, so trägt der Besteller die Gefahr bis zum Eingang der Ware bei uns.  
 
§ 5 Eigentumsvorbehalt 
 
 (1)
 Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum (Vorbehaltsware) der ACTIF Protection GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen.
 
 (2)
 Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Besteller uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes und verwahrt sie unentgeltlich für uns. 
 
 (3)
 Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
 
 (4)
 Der Besteller ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten - sofern wir das nicht selbst tun - und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. 
 
 (5)
 Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung durch Dritte muss der Besteller uns unverzüglich benachrichtigen.
 
§ 6 Mängelrüge
 
 (1)
 Mängel sind bis spätestens 7 Tage nach Übergabe der Ware anzuzeigen. Mängelansprüche bestehen nicht bei unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Solange der Besteller uns nicht Gelegenheit gibt, uns von dem Mangel zu überzeugen, er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht zur Verfügung stellt, kann er sich auf Mängel der Ware nicht berufen.
 
 (2)
 Bei berechtigter, unverzüglicher Mängelrüge können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung kann der Besteller den Kaufpreis mindern oder nach Setzung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. Ist der Mangel nicht erheblich, steht ihm nur das Minderungsrecht zu.
 
 (3)
 Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die verkaufte Ware an einen anderen Ort als den Sitz oder die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, übernehmen wir nicht.
 
§ 7 Haftung / Verjährung
 
 (1)
 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Schadensersatzanspruch ist den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
 
 (2)
 Für Schäden aus unsachgemäßer Verwendung, aus Nichtbeachtung einer Anleitung, aus nachlässiger Behandlung, aus Änderungen oder Instandsetzungen und aus elektrochemischen oder elektrischen Einflüssen haften wir nicht.
 
 (3)
 Beratungen über die Verwendung der Ware sind nur schriftlich verfasst verbindlich.
 
 (4)
 Soweit nichts anderes vereinbart, verjähren vertragliche Ansprüche, die dem Besteller gegen uns im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware entstehen, drei Monate nach Ablieferung der Ware. Davon unberührt bleiben unsere Haftung aus vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie die Verjährung von gesetzlichen Rückgriffsansprüchen. In den Fällen der Nacherfüllung beginnt die Verjährungsfrist nicht erneut zu laufen.
 
§ 8 Urheberrechte
 
 (1)
 An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nur im Einvernehmen mit uns zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind auf Verlangen zurückzugeben.
 
 (2)
 Sofern wir Gegenstände nach vom Besteller übergebenen Zeichnungen, Modellen, Mustern oder sonstigen Unterlagen geliefert haben, übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Untersagen uns Dritte unter Berufung auf Schutzrechte insbesondere die Herstellung und Lieferung derartiger Gegenstände, sind wir - ohne zur Prüfung der Rechtslage verpflichtet zu sein - berechtigt, insoweit jede weitere Tätigkeit einzustellen und bei Verschulden des Bestellers Schadenersatz zu verlangen. Der Besteller verpflichtet sich außerdem, uns von allen damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter unverzüglich freizustellen.
 
 
Kehl, den 18.06.2020