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Überschuhe und Überstiefel


Die Vorschrift zum Tragen von Überschuhen ist eine essentielle Hygiene-Maßnahme! Überschuhe gehören zur Hygiene-Klasse V,halbhohe Überschuhe zur Hygiene-Klasse III und Überstiefel gehören zur Hygiene-Klasse II.

Wir bieten Ihnen verschiedene Arten von Überschuhen bzw.- Stiefel: Von den preisgünstigen aus blauer PE-Folie, für den Kurzzeit-Besucher, bis hin zu den hohen Macrobond®-Überstiefel, der auch in der Produktion als Gummischuhersatz eingesetzt wird.